Seit dem 1. Juni 2015 sind die neuen Regelungen zum Thema „unbemannte Luftfahrtsysteme“ in Kraft. Dazu wurde in der aktuellen Ausgabe der „Adler“ ein informativer Artikel veröffentlicht welcher die Regelungen zusammenfasst. Insbesondere die Regelungen beim Betrieb von Dohnen und FPV (First Person View) Modellen sind zwingend zu beachten: Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden und der Luftraum muss ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person beobachtet werden.

Drohnen_Adler0715jpg_Page1